Änderungen beim Anpassungsgeld für Bergleute

31.08.2021

Künftig können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tochter- und Partnerfirmen in den Tagebauen ein Anpassungsgeld bekommen, deren Unternehmen weniger als 80 Prozent des Umsatzes in der Kohlewirtschaft realisieren. Nämlich dann, wenn es sich bei ihrem Unternehmen um einen vormals ausgegliederten Betrieb des Bergbauunternehmens handelt und die Beschäftigten noch alte Arbeitsverträge haben.
Für mehr Spielraum sorgt künftig auch die Betrachtung einzelner Unternehmensteile. Viele Dienstleister in Tagebauen gehören nämlich zu Großunternehmen, die auch in anderen Teilen der Wirtschaft aktiv sind. Daher erreichen viele bei der Betrachtung ihrer Umsätze nicht die für das Anpassungsgeld notwendigen 80 Prozent, die sie im Zusammenhang mit der Kohleproduktion erwirtschaften müssen.

Ausführliche Fragen und Antworten zu dem Thema sind auf der Seite der IG BCE zu finden.