06.05.2020
Auch für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften gibt es einen Corona-Hilfsfonds.
Die Landesregierung hat sich die Aufgabe gestellt, die vielfältige Kulturlandschaft Brandenburgs strukturell zu erhalten und zu stärken. „Das gilt auch in Zeiten, wie wir sie jetzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erleben“, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick. „Das Land stellt deshalb bis zu 35 Millionen Euro aus Mitteln des Corona-Rettungsschirms bereit, um anteilig Einnahmeausfälle bei öffentlichen und privaten gemeinnützigen Kultureinrichtungen und Kulturträgern auszugleichen“, so Roick.
Die Corona-Hilfe für Kultureinrichtungen richtet sich an kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine sowie Stiftungen und Gesellschaften. In einer ersten Antragsrunde können sich Einrichtungen aus dem Land Brandenburg die Hälfte ihrer Einnahmeausfälle, die zwischen dem 11. März und dem 31. August entstehen, ersetzen lassen. Investitionen und Ausstattungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Die Corona-Hilfen ergänzen die bereits laufenden Hilfsprogramme des Landes und des Bundes. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur unter www.mwfk.brandenburg.de abrufbar.
Darüber hinaus wird ein Stipendienprogramm für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, welches rund 4 Millionen Euro umfasst, aufgelegt. Die entsprechende Richtlinie, das Antragsformular sowie weitere Informationen werden im Verlauf dieser Woche veröffentlicht.