Förderung für Kitas mit sorbisch-wendischen Bildungsangeboten

22.04.2021

Kindertagesstätten mit sorbisch-wendischen Bildungsangeboten können eine Förderung des Landes Brandenburg beantragen. Mit den Mitteln soll die niedersorbische Sprache in den Kitas unterstützt werden. Dabei werden Personal- und Sachkosten zum Beispiel für die Bereitstellung von Angeboten für Kinder und für die Qualifizierung von Fachkräften gefördert. Ziel ist es, die Sprache und Kultur des Sorbischen und Wendischen als lange Tradition in der Region lebendig zu erhalten und weiter zu transportieren.

Anträge für das Jahr 2022 können bis 30. November 2021 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind die Landkreise Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, Oberspreewald-Lausitz, Dahme-Spreewald und die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz im Land Brandenburg mit angestammtem sorbischem/wendischem Siedlungsgebiet bei Vorlage eines Umsetzungskonzeptes entsprechend der Förderrichtlinie.

Förderrichtlinie mit Antragsformular