Für längere Betreuungszeiten und weitere Familienentlastung

15. Februar 2019

Die Landtagsfraktionen von SPD und DIE LINKE haben auf ihren Klausuren vier Eckpunkte für die Verwendung der Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ beschlossen. Demnach sollen die Bundesmittel 2019 und 2020 in Brandenburg insbesondere zur Finanzierung längerer Betreuungszeiten, zur Entlastung weiterer Familien von Elternbeiträgen sowie zur Stärkung der Elternbeteiligung eingesetzt werden. Zudem wird die Fachkräftegewinnung intensiviert.

Die Sprecherin der SPD-Fraktion für frühkindliche Bildung, Gabriele Theiß, erklärt dazu:
„Längere Betreuungszeiten sind landesweit im Durchschnitt häufiger, regional allerdings sehr unterschiedlich nachgefragt. Aus den ,Gute-Kita-Mitteln´ werden wir daher mit einem Förderprogramm gezielt längere Betreuungszeiten in den Kitas unterstützen, indem wir zusätzliche Personalstunden von Erzieherinnen und Erziehern bezuschussen. Zudem gehen wir in Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ einen weiteren Schritt in Richtung Beitragsfreiheit: Transferleistungsempfänger und Geringverdienende mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 20.000 Euro (ohne Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage) müssen demnach vom 1. August 2019 an keine Kita-Beiträge mehr bezahlen. Einschließlich der Beitragsbefreiung im letzten Vorschuljahr, die seit 2018 gilt, werden zum kommenden Kita-Jahr die Eltern von fast 70.000 Kindern keine Beiträge mehr zahlen müssen. Damit ist mehr als jedes dritte Kind in Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg ab August 2019 von Elternbeiträgen befreit.“

Die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE  für frühkindliche Bildung, Gerrit Große, erklärt:
„Wir werden auch die Elternbeteiligung stärken und hierfür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Eltern in Kita-Elternbeiräten der Kreise sowie des Landes stärker und verbindlicher als bislang in kitapolitische Entscheidungen eingebunden werden. Außerdem  wird das Programm ,Zeit für Anleitung´ zur Qualifizierung von Personal neuausgerichtet, um den Lernort Praxis, also Kindertageseinrichtungen, in denen Quer- und SeiteneinsteigerInnen den Praxisteil ihrer Ausbildung absolvieren, finanziell zu stärken. Auf diese Weise wird ein Beitrag zur Fachkräftegewinnung im Bereich Kindertagesbetreuung geleistet. Wir freuen uns über die Unterstützung des Bundes. Aber es bleibt bei unserer Forderung, dass diese finanziellen Mittel für unsere Kinder über das Jahr 2022 hinaus verstetigt werden müssen.“

Das Land Brandenburg unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in großem Umfang. In den letzten zehn Jahren haben wir die landesseitige Unterstützung für die Kitas mehr als verdreifacht und mit dem Doppelhaushalt 2019/20 auf nunmehr mehr als 500 Mio. Euro pro Jahr erhöht.