28.01.21
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Umweltpolitik und Nachhaltigkeit, Wolfgang Roick, zum Beschluss des Landtages zum Umgang mit dem Wolf.
„Wir sind uns der gesellschaftlichen Verantwortung für das Wohl des Wolfes in Brandenburg bewusst. Brandenburg hat als eines der ersten Bundesländer eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um das Nebeneinander von Mensch, Nutztierhaltung und Wolf möglichst konfliktarm zu regeln. Daran halten wir fest.
Wölfe stehen unter Naturschutz und unterliegen damit dem höchstmöglichen Schutzstatus in Deutschland. Das begrüße ich sehr und freue mich, dass wir in Brandenburg diesem fast ausgestorbenen Tier einen geeigneten Lebensraum für die Wiederbesiedlung bieten können. Mit unserer Initiative richten wir unseren Blick auf die Ermöglichung des konfliktfreien Zusammenlebens von Mensch und Wolf im Sinne des Tierwohls unter der Berücksichtigung der heutigen Kulturlandschaft.
Wir passen die Brandenburgische Wolfsverordnung gemäß den Entwicklungen im Bundesnaturschutzgesetz an. Ein Wolf, der Nutztieren und damit auch seinen Halterinnen und Haltern erheblichen Schaden zufügt, kann entnommen werden. Bisher musste nachgewiesen werden, welcher Wolf diesen Schaden verursacht hat. Dies war praktisch kaum möglich. Deswegen die Veränderung, nach der ein Wolf einem Rudel entnommen werden kann, dem dieses Verhalten am ehesten zugeordnet werden kann. Wir werden in Zusammenarbeit mit den Jägerinnen und Jägern ein Programm auflegen, das die Jagdausübungsberechtigten für das Wolfsmonitoring und für die Umsetzung des behördlichen Wolfsmanagements in hohem Maße qualifiziert. Ich bin mir sicher, dass wir mit den getroffenen Regelungen weiterhin dazu beitragen, die Balance zwischen dem gebotenen Schutz eines ehemals ausgerotteten heimischen Wildtiers und den berechtigten Interessen der davon betroffenen Landbevölkerung und einheimischen Nutztierhalter zu wahren.“