Förderung für Chor- und Orchesterleiter

10.03.22

Der Countdown läuft: Noch bis zum 31. März kann die Förderung für Übungsleiter von Amateurensembles beim Landesmusikrat beantragt werden. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick hin. „Die Förderung gibt es seit 2017. Seither haben schon viele vokale und instrumentale Amateurensembles davon profitiert, dass die Kosten für Übungsleiterinnen oder -leiter anteilig übernommen werden können“, erklärt er und fügt hinzu. „Jetzt gibt es erneut die Gelegenheit, ihre engagierte Arbeit zu unterstützen.“

Ziel der Förderung ist es, die laienmusikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität zu fördern. Mit der Förderung verbunden ist die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten. Die Übungsleiterpauschale muss beim Landesmusikrat beantragt werden. Antragsberechtigt sind Chöre und Orchester aus Brandenburg. Es gelten Mindestanforderungen an die Anzahl der Ensemblemitglieder und die Qualifikation der Ensembleleiter.

Im Jahr 2021 beantragten 98 Chöre und 16 Orchester die Übungsleiterpauschale. Es wurden 109 Anträge bewilligt (94 Chöre, 15 Orchester) und insgesamt 43.600 Euro an die Ensembles ausgezahlt.

Weitere Informationen sowie der Förderantrag sind im Internet beim Landesmusikrat unter www.landesmusikrat-brandenburg.de zu finden.