Förderung für Naturschutzprojekte von Kommunen

20.11.2023

Kommunen, in denen Windräder stehen, sind aufgerufen, bei der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg Naturschutzprojekte zur Förderung einzureichen. Darauf weist der regionale Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick hin, der seit neun Jahren Stiftungsratsmitglied ist. „Unsere Kommunen haben die Möglichkeit, über die Stiftung Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, die Sicherung von Grundstücken, die für den Naturschutz oder die Landschaftspflege besonders geeignet sind oder Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern zu lassen“, erläutert Roick. „Dafür stehen finanzielle Mittel aus Ersatzzahlungen bei der Stiftung zur Verfügung. Diese sollen insbesondere den Kommunen zu Gute kommen, in denen in den letzten Jahren Windräder aufgestellt wurden“, erklärt er weiter.

Gefördert werden können beispielsweise die Renaturierung von Gewässern, die Pflanzung von Feldhecken, Streuobstwiesen und modellhafte Alleen oder die Verbesserung der Lebensbedingungen von Fischotter, Fledermaus, Kreuzotter oder Rotbauchunke. Nicht förderfähig seien hingegen reine Flächensicherungen oder eine von Maßnahmen entkoppelte Planungsleistung. Projektanträge bis zu einer Fördersumme von 150.000 Euro können jederzeit bei der Geschäftsstelle der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg in Potsdam eingereicht werden. Über diese Projektanträge wird laufend entschieden. Nur wenn die beantragte Zuwendungssumme 150.000 Euro überschreitet, entscheidet der Stiftungsrat.

Für Fragen und Hinweise steht Wolfgang Roick als regionaler Ansprechpartner sehr gern zur Verfügung. Im Internet sind auf der Homepage der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg unter www.naturschutzfonds.de umfangreiche Informationen mit Beispielprojekten zu finden.